Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 25.05.2018)
Präambel
1) BUCHHALTERFAB ist ein Dienstleistungsangebot der Buchhalterfab GmbH. Sie erbringt als Auftragnehmer Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie Leistungen ohne gesonderte Regulierung. Als Anbieter stellt sie Medieninhalte, Informationen und Software zur Nutzung bereit.
2) Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die das Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers selbst oder für Dritte in Anspruch nimmt. Nutzer ist jede natürliche und juristische Person, die Medieninhalte, Informationen und Software des Anbieters verwendet.
3) Unter Wahrung der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Vertragsparteien wird aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der jeweils männliche Begriff verwendet.
4) Für die Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers sowie der Nutzung der angebotenen Medieninhalte, Dienstleistungen, Informationen oder Software gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht widerspricht. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Angebot
5) Das Angebot gegenüber dem Auftraggeber ergibt sich aus der jeweils
aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste auf der Internetseite
sowie anderen Medien des Auftragnehmers. Sämtliche Preisangebote gelten
aufgrund der nicht garantierten Aktualität der genutzten Medien als
unverbindlich. Darüber hinaus sind abweichende Leistungen und Preise
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich festgestellt.
6) Die Anfrage des Auftraggebers nach anderen Leistungen gilt als
bindendes Angebot an den Auftragnehmer. Ohne eine schriftliche
Vereinbarung gilt der aktuell gültige Stundensatz des Auftragnehmers.
7) Zusätzlich und pauschal werden allgemeine Auslagen für Fotokopien,
Internet, Porto, Telefon- und Telefaxkosten, Zertifikate und Ähnliches
berechnet.
Informationspflicht
8) Dem Auftraggeber wurden sämtliche Informationen nach der DL-InfoV vor
Abschluss des Vertrages und vor Leistungserbringung auf den Medien des
Auftragnehmers sowie in den Geschäftsräumen zur Verfügung gestellt,
ebenso hat er dem Auftraggeber die gesonderten Hinweise zum Datenschutz
zugänglich gemacht.
Vertrag
9) Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erfolgt durch die
erstmalige Übergabe der zur Durchführung des Auftrages notwendigen
Informationen, Dokumente oder dem Zugang zu elektronischen Daten bzw.
Datenverarbeitungssystemen.
10) Das Angebot des Auftraggebers durch die Anfrage nach anderen
Leistungen gilt erst mit Beginn der Erfüllung durch den Auftragnehmer
als angenommen.
11) Das zustande gekommene Vertragsverhältnis gilt entsprechend einem
Dienstvertrag nach §611BGB. Verträge mit abweichenden
Vertragskonditionen gelten erst mit schriftlicher Annahme vom
Auftragnehmer als geschlossen.
12) Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen.
Er verlängert sich stillschweigend um jeweils sechs Monate.
Beendigung des Vertrages
13) Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen drei Monate vor Ablauf der
zunächst vorgesehenen Vertragsdauer oder der stillschweigend
verlängerten Vertragsdauer gekündigt werden. Hierzu reicht eine formlose
Kündigung. Auf Wunsch bestätigt der Auftragnehmer die Kündigung
schriftlich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund wird hierdurch nicht berührt.
14) Davon unberührt kann das Vertragsverhältnis bei Preisanpassungen des
Auftragnehmers über 10% zum Vorjahr durch den Auftraggeber
außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer
innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preisanpassung zugehen.
15) Bei Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers ist
der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten.
Leistung
16) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistung entsprechend
seiner Berufsordnung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht
auf die Verkehrssitte es erfordern. Dies gilt unbeschränkt ebenso bei
den vertraglichen Nebenpflichten.
17) Die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben
legt der Auftragnehmer als richtig und vollständig zugrunde. Soweit der
Auftragnehmer Unrichtigkeiten feststellt, verpflichtet er sich darauf
hinzuweisen.
18) Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im
Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien,
Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten,
insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
Leistungsort
19) Leistungsort ist wenn nicht anderes vereinbart, die Geschäftsräume des Auftragnehmers.
20) Bedarf es zur Durchführung des Auftrages der Verlagerung des
Leistungsorts auf die Geschäftsräume des Auftraggebers, ist dies
gesondert schriftlich zu vereinbaren. Eine Überlassung und Vermittlung
zur Durchführung des Auftrags beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter
an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
21) Mangels eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und
den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer
die Verpflichtungen eines Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern zu
erfüllen. Das Weisungsrecht liegt ausschließlich beim Auftragnehmer. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, die sich aus § 618 BGB für den
Auftragnehmer ergebenden Fürsorgepflichten während des Einsatzes in den
Geschäftsräumen des Auftraggebers einzuhalten. Sollte es in der
Einsatzzeit zu einem Arbeitsunfall kommen, verpflichtet sich der
Auftraggeber, diesen unverzüglich der zuständigen
Verwaltungsberufsgenossenschaft und dem Auftragnehmer anzuzeigen.
22) Bei Ausfall unseres Mitarbeiters aus wichtigem Grund ist der
Auftragnehmer nicht zu Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet.
Außergewöhnliche Umstände berechtigen den Auftragnehmer, den Auftrag
zeitlich zu verschieben oder von einem erteilten Auftrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
23) Eine verbotswidrige Abwerbung (§ 1 UWG, § 826 BGB) verpflichtet zum
Schadensersatz. Als Schadensersatz gilt der Betrag von 10.000 € als
vereinbart. Als Abwerbung wird auch gewertet, wenn der Mitarbeiter des
Auftraggebers innerhalb eines Jahres nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses beim Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen
Arbeitsvertrag schließt.
24) Wird ein Bewerber für die Durchführung des Auftrages oder dem
Einsatz beim Auftraggeber vorgeschlagen und stellt der Auftraggeber den
Bewerber direkt ein, gilt dies als Vermittlung und es wird der 2-fache
Betrag fällig. Als Vermittlung gilt auch, wenn der Auftraggeber
innerhalb eines Jahres einen Bewerber nach Vorschlag des Auftragnehmers
einstellt.
25) Sofern der Auftraggeber aktiv am Zustandekommen eines
Arbeitsverhältnisses mit einem Dritten mitwirkt, gelten die vorgenannten
Regelungen analog.
Mitwirkung Auftraggeber
26) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur
ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere
hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und so
rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene
Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die
Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können.
27) Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, die
Datenverarbeitungs und -übertragungssysteme des Auftragnehmers zu
nutzen, um seine Informationsinhalte nach den gesetzlichen Anforderungen
elektronisch übertragen zu können. Sollte aufgrund von Umständen eine
fristgemäße Übertragung der Informationsinhalte durch den Auftraggeber
unmöglich sein, bevollmächtigt er den Auftragnehmer als
Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die Daten gem. § 1 Abs. 1 der
SteuerDÜV zu versenden. In jedem Fall gilt der Auftragnehmer lediglich
als Anbieter des Übertragungssystems, jedoch nicht als Datenersteller
oder -übermittler gegenüber Dritten. Für den Empfang von Rückmeldedaten
gilt eine Vollmacht des Auftraggebers ebenfalls als erteilt.
28) Bei der Durchführung des Auftrages am Leistungsort des Auftraggebers
hat der Auftraggeber die Zugänglichkeit der Geschäftsräume, Unterlagen
und elektronischen Datenverarbeitungssysteme während der allgemein
üblichen Arbeitszeiten zu gewährleisten.
Mitwirkung Dritter
29) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages
fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen
und sie mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums
zu beauftragen.
30) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und
datenverarbeitenden Unternehmen hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen,
dass diese sich den Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber verpflichten. Dies gilt insbesondere für die
Datenschutzbestimmungen.
31) Herangezogene Dritte erstellen Ihre Leistungen auf Namen und
Rechnung des Auftragnehmers. Diese Aufwendungen sind durch den
Auftraggeber zu erstatten.
Mängelbeseitigung
32) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Diese
Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach
Leistungserstellung angezeigt werden. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit
zur Nachbesserung zu geben.
33) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und
Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten
gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer
Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die
Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des
Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
34) Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt bei Verschulden der
Auftragnehmer. Der Nachweis des Verschuldens liegt beim Auftraggeber.
Haftung
35) Der Auftragnehmer kann die Fehlerfreiheit der eingesetzten Software
sowie Methoden der Datenübermittlung nicht garantieren. Deshalb
übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die durch Software
sowie Methoden der Datenübermittlung hergestellten Informationsinhalte
fehlerfrei sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für
mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch den Einsatz dieser
Informationsinhalte entstehen.
36) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm, dessen
gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung ist auf den dreifachen
Wert des durchschnittlich auf dieses Vertragsverhältnis entfallenden
Quartalsumsatzes ohne Umsatzsteuer begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung
betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Schäden aus
dem Verlust von Dokumenten begrenzen sich auf die Kosten für die
Ersatzbeschaffung.
37) Der Auftragnehmer kann weder für fehlerhafte Angaben in den
Anmeldungen der Auftraggeber verantwortlich gemacht werden, noch für
technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von
Informationen. Die von den Mandanten bereitgestellten Informationen,
sowohl durch die Person als auch durch Dokumente, werden vom
Auftragnehmer nicht auf Authentizität geprüft.
38) Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für
Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des
Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er
entstanden ist.
39) Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der
durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
entstanden Aufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch
dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch
macht.
40) Die Haftung des Auftraggebers sowie Auftragnehmers nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
Versicherung
41) Der Auftragnehmer versichert, dass er eine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und die fälligen Prämien
gezahlt hat. Die Haftungshöchstsumme beträgt für Personen- und
Sachschäden mindestens 1.000.000,00 €. Für Bearbeitungsschäden beträgt
die Haftungssumme 10.000 €. Mit 100.000 € sind Schäden beim
elektronischen Datenaustausch gedeckt.
Transport
42) Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
43) Der Dokumentenversand per Paketsendung ist mit maximal 500 € je
Sendung durch eine Transportversicherung gedeckt. Wünscht der
Auftraggeber eine höhere Deckung, hat er dies dem Auftragnehmer
schriftlich mitzuteilen.
Aufbewahrung
44) – 48) entfällt
Rechnung, Verzug & Abtretung
49) Rechnungen des Auftragnehmers werden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
50) Eine erste Mahnung an den Auftraggeber ist kostenfrei. Jede weitere
Mahnung wird mit 15,00 € berechnet. Die Mahnkosten verstehen sich als
pauschaler Schadensersatz. Grundsätzlich muss der Auftraggeber dem
Auftragnehmer den durch Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug entstanden
Schaden erstatten.
51) Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basis-
zinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart.
52) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur
insoweit zulässig, als diese vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und
fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
53) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus Leistungen an den
Auftraggeber an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber wird über die
etwaige Abtretung informiert.
Datenschutz und -sicherheit
54) – 59) entfällt. Näheres regelt die dem Auftraggeber veröffentlichte
Datenschutzerklärung, TOM-Verfahrensbeschreibung und ein abgeschlossener
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach DSGVO die damit
Vertragsbestandteil werden.
Disclaimer & Copyright
60) Der Anbieter hat die Angaben auf seinem Internetseiten, Newsletter und anderen Medien mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann er für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen nicht garantieren. Die Benutzung der Informationen erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung für Schäden die aus der Benutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Die Informationsinhalte stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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63) Eine Verwertung der Medieninhalte durch Vervielfältigung, Verbreitung oder Einspeicherung und Verarbeitung in Datensystemen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
64) Im Übrigen erwirbt der Nutzer keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit wir dem Nutzer Software bereitstellen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die eigene Verwendung.
Schlussbestimmungen
65) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein bzw. werden oder
sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem
übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch
eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
66) Mit Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleitung erklärt der
Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Der
Auftraggeber behält sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden gleichzeitig durch einen Hinweis per E-Mail,
per Aushang oder auf weiteren Medien veröffentlicht und damit wirksam.
Änderungen zugunsten des Auftraggebers werden sofort wirksam. Änderungen
zu Ungunsten des Auftraggebers werden einen Monat nach Veröffentlichung
der Änderung wirksam, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, so gelten für ihn die
ursprünglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
67) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in
diesen AGB’s nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf
diese Formerfordernis.
68) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der
Sitz des Auftragnehmers in Berlin. Es gilt das maßgebliche Recht der
Bundesrepublik Deutschland.